
Mehr Spielraum für Kommunen – weniger Bürokratie
Nienburger CDU-Stadtratsfraktion begrüßt neue Wertgrenzenverordnung
NIENBURG. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Nienburg zeigt sich erfreut über die in Kraft getretene Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung. Die neuen Regelungen ermöglichen es Kommunen, kleinere Aufträge künftig deutlich einfacher und schneller zu vergeben. Die CDU sieht darin einen wichtigen Schritt für mehr Effizienz und weniger Bürokratie – insbesondere für die Arbeit der Stadtverwaltung und ihrer Einrichtungen.
„Es war höchste Zeit, dass sich bei diesem Thema endlich etwas bewegt. Die bisherigen Wertgrenzen waren realitätsfern und führten zu bürokratisch aufgeblähten Verfahren, selbst bei Bagatellbeträgen“, erklärt CDU-Fraktionsvorsitzende Barbara Weißenborn. „Dass jetzt Aufträge bis 20.000 Euro direkt vergeben werden können, ist eine spürbare Erleichterung für alle Beteiligten.“
Besonders hervorzuheben sei die neue Sonderregelung für Schulen: Sie dürfen nun bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt vergeben – etwa für Klassenfahrten, Ganztagsangebote oder Schulbuchbeschaffungen. „Das ist eine echte Verbesserung für unsere Schulen und gibt Lehrkräften und Schulleitungen endlich mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben“, so Weißenborn weiter.
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn auch bei den vereinfachten Vergabeverfahren gibt es substanzielle Veränderungen: Beschränkte Ausschreibungen sind nun bis 100.000 Euro (Liefer- und Dienstleistungen) beziehungsweise bis 1.000.000 Euro (Bauleistungen) möglich. Freihändige Vergaben sind im Baubereich künftig bis 150.000 Euro erlaubt – jeweils ohne Umsatzsteuer. „Diese Anpassungen kommen gerade Kommunen wie Nienburg zugute, wo viele Investitionen im mittleren Bereich liegen. Sie schaffen mehr Flexibilität, sparen Zeit und schonen Ressourcen. Das stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Stadtverwaltung“, so das Fazit der CDU-Fraktion.
Die CDU-Stadtratsfraktion macht zugleich deutlich, ass die nun durch Wirtschaftsminister Grant-Hendrik Tonne bekannt gegeben Anpassung kein Einzelfall bleiben darf. „Wertgrenzen müssen künftig regelmäßig überprüft und an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden – alles andere würde erneut zu einem Bürokratiemonster führen“, mahnt Weißenborn abschließend.